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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Leistungen zwischen Juliane Schneeweiss (nachfolgend Designerin genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder, von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

 

1.2 Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder, von den hier aufgeführten Bedingungen, abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Designerin gültig.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

2.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Grafikdesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages.

 

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen der Designerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. In einem solchen Fall gelten die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

 

2.3 Ohne Zustimmung der Designerin dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

 

2.4 Die Werke der Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. 

 

2.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Designerin.

 

2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

 

2.7 Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Designerin.

 

2.8 Über den Umfang der Nutzung steht der Designerin ein Auskunftsanspruch zu.

 

2.9 Die Designerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

 

2.10 Vorschläge und Weisungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter, aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

 

2.11 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung, zu fordern.

 

3. Vergütung und Ausfallhonorar

 

3.1 Entwürfe und Reinzeichnung, sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes, bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die Designerin eine angemessene Vergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich eines ermäßigten Mehrwert-Steuersatzes in Höhe von 7% und ohne Abzug.

 

3.2 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

 

3.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Designarbeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Kunde hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % dieser Vergütung zu zahlen.

 

3.4 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

3.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.

 

3.6 Wenn eine Buchung kurzfristig abgesagt wird, ist ein Ausfallhonorar zu zahlen (50% bei einer Absage bis zu einer Woche vor Buchungsbeginn, 75% bei einer Absage unter einer Woche vor Buchungsbeginn).

 

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug 

 

4.1 Die Vergütung ist vor Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ⅓ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ⅓ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ⅓ nach Ablieferung.

 

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

4.3 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

5. Sonderleistungen, Neben – und Reisekosten 

 

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten der Designerin beinhalten, neben der Anfertigung von bis zu zwei Entwürfen, zwei Korrektur-, bzw. Änderungsdurchläufe. Jeder weitere Entwurf, bzw. Änderungsdurchlauf, wird als Sonderleistung behandelt und nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

 

5.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.

 

5.3 Die Designerin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Designerin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

5.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt die Designerin nur aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, der Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

 

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden, zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung, erforderlich sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

6. Eigentumsvorbehalt und Versendung 

 

6.1 An den Arbeiten der Designerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

 

6.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Designerin zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu erstatten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

6.3 Auch die, in Erfüllung des Vertrages entstehenden, Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Designerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Designerin dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung verändert werden.

 

6.4 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

 

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare  

 

7.1 Vor Produktionsbeginn, bzw. vor Veröffentlichung in digitalen Medien, sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen.

 

7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Designerin ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

 

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der Designerin unentgeltlich drei einwandfreie Belegexemplare, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von eins. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche, in Erfüllung des Vertrages, entstehende Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.

 

8. Haftung

 

8.1 Die Designerin haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die Designerin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

 

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.

 

8.4 Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

 

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

 

8.6 Soweit die Designerin auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Designerin nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

 

8.7 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Webseite. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann sie im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen.

 

8.8 Bei Fotoshootings geht die Designerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Kunden übertragen haben. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der Kunde.

 

8.9 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Designerin nicht ausgeschlossen.

 

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

9.1 Für die Designerin besteht, im Rahmen des Auftrags, Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

 

9.2 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung, aller der Designerin übergebenen Vorlagen, berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde der Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

10. Vertragsauflösung

 

10.1 Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Designerin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 15 % der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Kunden bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

 

11. Verwertungsgesellschaften

 

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Designerin verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Designerin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 

11.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Auftragnehmerrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

12. Zustandekommen eines Vertrags über den Shop

12.1 Die Präsentation der Waren im Cover-Shop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. 

 

12.2 Bei Eingang einer Bestellung im Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die im Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „Zur Kasse“
5) Anmeldung im Shop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“
 

Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir das Angebot an.

 

12.3 Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über den Shop : Wir speichern den Vertragstext und senden dem Kunden die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter http://www.juliane-schneeweiss.com/agb.html eingesehen werden. Vergangene Bestellungen können in unserem Kunden-Bereich unter Mein Konto --> Meine Bestellungen eingesehen werden.

13. Lieferung der Shop-Produkte

13.1 Die finalen Dateien der über den Shop erworbenen Cover werden nach Zahlungseingang per E-Mail versendet, in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen. 

13.2 Kann ein Cover nicht ausgeliefert werden, wird der Kunde umgehend benachrichtigt.

14. Zahlungsbedingungen der Shop-Produkte

14.1 Die Versendung der Ware erfolgt nach Vorkasse (Überweisung) oder Direktzahlung per Paypal, Klarna oder andere digitale Zahlungsanbieter.

15. Datenschutz

15.1 Die Designerin ist berechtigt, die vom Kunden angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

 

15.2 Die Designerin verwendet die Daten ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.

16. Widerrufsrecht

16.1 Sie haben als Kunde folgendes Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Bestellbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Juliane Schneeweiss

Myslowitzer Str. 15

12621 Berlin

juliane-schneeweiss@gmx.de

Das Widerrufsrecht gilt nicht für Cover und andere Design-Dienstleistungen, die bereits auf Wunsch des Kunden angepasst und/oder versendet wurden.

17. Widerrufsfolgen

17.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 

 

18. Schlussbestimmungen

 

12.1 Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Designerin als Gerichtsstand vereinbart.

 

12.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

Stand: 09/2020

 

 

 

 

 

 

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